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Aktuelles

Technische Information zur Verwendung von cadiumhaltigen Hartloten ab dem 10.12.2011

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 vom 20.Mai 2011 ergibt sich hinsichtlich der Verwendung von Cadmium in Hartloten folgende Änderung:

Die Verwendung von Cadmium in Hartloten (Arbeitstemperaturen > 450°C) in Konzentrationen von 0,01% oder mehr, ist nicht mehr gestattet. Weiter dürfen Hartlote, die einen Cadmiumanteil von mehr als 0,01% aufweisen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. "Es sind konkrete Maßnahmen erforderlich um die Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung cadmiumhaltiger Lote zu begrenzen. Gewerbliche Anwender und Heimwerker sind den beim Löten entstehenden Dämpfen ausgesetzt"

Diese Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat seit dem 10. Dezember 2011.

Diese Verordnung der EU ist auch für unseren Lotlieferanten, die FONTARGEN als Hersteller von Hartloten bindend. In der Konsequenz bedeutet dies, dass auch wir seit dem 10. Dezember 2011 keine cadmiumhaltigen Hartlote mehr vertreiben.

Betroffen sind unter anderem die folgenden Produkte:

    L - Ag 20 Cd - Fontargen A 304
    L - Ag 30 Cd - Fontargen A 305
    L - Ag 40 Cd - Fontargen A 306
    L - Ag 34 Cd - Fontargen A 307

 

Wir bieten unseren Kunden, die aktuell noch cadmiumhaltige Hartlote in der Produktion einsetzen an, gemeinsam entsprechende Alternativlote für die bestehenden Anwendungen auszuwählen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.